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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yoga & Outdoor- Yoga

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Franziska Spieß und deren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Franziska Spieß diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer und Annahme durch Franziska Spieß zustande und wird zum vereinbarten Beginn wirksam.

 

3 Mitgliedsbeiträge

3.1 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus ab dem vereinbarten ersten Buchungstag für den jeweils folgenden Monat fällig. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat nach Vertragsabschluss ist am ersten Buchungstag fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

3.2 Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind dadurch entstandene Zusatzkosten vom Mitglied zu tragen.

3.3 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung laut Nutzungsvereinbarung im Verzug, so ist die Firma Sportslust berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

4 Hausordnung

4.1 Das Mitglied ist berechtigt, den jeweiligen Kurs während der Gruppenkurse zu nutzen. Dabei folgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal.

4.2 Das gesamte Personal ist berechtigt, zur Erhaltung im Umgang mit anderen Mitgliedern und dem Trainerpersonal entsprechende Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist nachzukommen.

5 Haftung

5.1 Die in der Nutzungsvereinbarung genannte Person Franziska Spieß haftet- egal aus welchem Rechtsgrund- für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz, insbesondere für Schäden, die nicht das Vertragsverhältnis selbst betreffen, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

5.2 Die vorstehende Haftungsausschlusserklärung und Beschränkungen gelten nicht für die Fälle der verschuldungsunabhängigen Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen.

5.3 Soweit die Haftung der in der Nutzungsvereinbarung genannten Person Franziska Spieß ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6 Verhalten beim Outdoor-YOGA

6.1 Es ist dem Mitglied untersagt, zu rauchen, alkoholische Getränke, Suchtmittel am Trainingsplatz zu konsumieren. Weiters ist es dem Mitglied untersagt, Arzneimittel, die nicht dem persönlichen Gebrauch dienen zu verwenden, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen    (Anabolika).

6.2 Bei einem Verstoß ( auch bei Verkauf jeglicher Arzneimittel oder ähnlichem) ist Franziska Spieß berechtigt den Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.

6.3 Der Aufenthalt von Kindern ist insoweit gestattet, wie es die Yogasession nicht beeinträchtigt. Der Aufenthalt von Tieren ist nur mit vorheriger Absprache mit Franziska Spieß zu gestatten.

7 Sonstiges

7.1 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gilt insbesondere gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand.

Yoga- Retreat

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Lamaste“) der Veranstalter Elena Rusczyk und Franziska Spieß (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.

 

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

 

1.3. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Yogaretreats und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

 

2. Vertragspartner

Elena Rusczyk

Oh la Llama - Erlebnisfarm für Groß & Klein

75210 Keltern - Dietenhausen

Franziska Spieß

Spöcker Straße 6

76676 Graben-Neudorf

3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung des Retreats auf der Internetwebseite www.franziska-spiess.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).

4. Speicherung des Vertragstextes

4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.franziska-spiess.com unter „AGB YOGA-Retreat“ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

5. Zahlung der Kursgebühr

5.1. Der Teilnehmer bucht das Yogaretreat schriftlich beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.

5.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Yogaretreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.

6.3. Die Teilnahme am Yogaretreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.

6.4. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.5. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Yogaretreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Yogaretreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen.

7.4. Der Veranstalter behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8. Kein Widerrufsrecht bei Yogaretreats

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yogaretreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

9.1. Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

a) Die Buchung kann immer innerhalb von 24 Stunden nach unserer Anmeldebestätigung kostenfrei storniert werden.

b) Abgesehen von (a) fallen bei Stornierung ab 28 Tage vor Yogaretreatbeginn 50 % des Yogaretreats- Preises an.

c) Abgesehen von (a) fallen bei Stornierung ab 14 Tage vor Yogaretreatbeginn 100% des Yogaretreat- Preises an.

9.2. Eigens geleistete Kosten für An- und Abreise, etc., werden im Falle einer Absage durch uns nicht erstattet und sind auf eigenes Risiko zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

9.3. Bei wetter- oder coronabedingten Absagen unsererseits das Yogaretreat absagen müssen, wird das Yogaretreat zu 100% zurückerstattet.

10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung des Yogaretreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

11. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum Seminarhotel. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Yogaretreats durch den Veranstalter.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

12.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gilt insbesondere gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand.

WORKSHOPS & MASTERCLASSES

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Franziska Spieß und deren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Franziska Spieß diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer und Annahme durch Franziska Spieß zustande und wird zum vereinbarten Beginn wirksam.

 

3 Angebot, Annahme, Vertragsschluss

3.1. Die Beschreibung des Workshops, der Masterclass auf der Internetwebseite www.franziska-spiess.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

3.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).

 

4 Speicherung des Vertragstextes

4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.franziska-spiess.com unter „AGB Workshops & Masterclasses“ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

4.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

 

5 Zahlung der Kursgebühr

5.1. Der Teilnehmer bucht Workshop/ Masterclass schriftlich beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist auf einmal (Gesamtsumme), in zwei oder vier Raten zu entrichten. Die Zahlung an den Veranstalter (Franziska Spieß) wird über die gesonderte Vereinbarung schriftlich und individuell festgelegt. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.

5.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.

5.3 Der Gesamtbetrag kann in zwei oder vier Raten bezahlt werden. Das SEPA- Lastschriftmandat wird durch Unterschrift des Teilnehmers bekräftigt und wirksam.

 

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Workshop/ Masterclass in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, evtl. Unterbringung und Verpflegung.

6.3. Die Teilnahme an Workshop/ Masterclass/ Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten im Voraus zu besprechen. Bei dem Workshop/ der Masterclass handelt es sich um keinen Ersatz für psychische, psychosomatische oder etwaige therapeutische Behandlung.

6.4. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Workshops/ Masterclass´ über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.5. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Workshops/ Masterclass´ durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Event stellen. Der Austausch des Lehrers/ Dozenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Workshops/ der Masterclass. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Events abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Events nicht verändert werden.

7.4. Der Veranstalter behält sich vor das Event aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung des angekündigten Lehrers/ Dozenten, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Event übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Events gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

8.1. Der Teilnehmer kann vor Eventbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

 

a) Die Buchung kann immer innerhalb von 24 Stunden nach unserer Anmeldebestätigung kostenfrei storniert werden.

b) Abgesehen von (a) fallen bei Stornierung ab 28 Tage vor Eventbeginn 50 % des Preises an.

c) Abgesehen von (a) fallen bei Stornierung ab 14 Tage vor Eventbeginn 100% des Preises an.

 

8.2. Eigens geleistete Kosten für An- und Abreise, etc., werden im Falle einer Absage durch uns nicht erstattet und sind auf eigenes Risiko zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

8.3. Bei wetter- oder coronabedingten Absagen, wird das Event zu 100% zurückerstattet.

9. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

9.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

9.2. Wird die Durchführung des Events durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

10 Haftung

10.1 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum . Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Events durch den Veranstalter.

10.2 Die in der Verrtagsvereinbarung genannte Person Franziska Spieß haftet- egal aus welchem Rechtsgrund- für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz, insbesondere für Schäden, die nicht das Vertragsverhältnis selbst betreffen, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

10.3 Die vorstehende Haftungsausschlusserklärung und Beschränkungen gelten nicht für die Fälle der verschuldungsunabhängigen Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen.

10.4 Soweit die Haftung der in der Nutzungsvereinbarung genannten Person Franziska Spieß ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11 Verhalten beim Event

11.1 Es ist dem Teilnehmer untersagt während des Events in den Räumlichkeiten des Workshops/ der Masterclass zu rauchen, alkoholische Getränke, Suchtmittel zu konsumieren. Weiters ist es dem Teilnehmer untersagt, Arzneimittel, die nicht dem persönlichen Gebrauch dienen, zu verwenden, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen.

11.2 Bei einem Verstoß (auch bei Verkauf jeglicher Arzneimittel oder ähnlichem) ist Franziska Spieß berechtigt die Vertragsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.

11.3 Der Aufenthalt von Kindern ist insoweit gestattet, wie es das Event nicht beeinträchtigt. Der Aufenthalt von Tieren ist nicht gestattet.

12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Events zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

12.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

12.3 Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

13.3 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gilt insbesondere gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand.

Soul Events

1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Workshops und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „ATTRACTION SOUL“) der Veranstalter Susanna Saric und Franziska Spieß (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Workshops.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Workshops.

1.3. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Workshops und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

 

2 Vertragspartner

Susanna Saric

Soul Beauty Concept Store

Mannheimer Straße 88

76676 Graben-Neudorf

 

Franziska Spieß

Spöcker Straße 6

76676 Graben-Neudorf

 

3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer und Annahme durch Susanna Saric und Franziska Spieß zustande und wird zum vereinbarten Beginn wirksam.

 

4 Angebot, Annahme, Vertragsschluss

4.1. Die Beschreibung des Workshops auf der Internetwebseite www.franziska-spiess.com und www.soulbeautyconcept.de stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

4.2. Die schriftliche Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

4.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).

 

5 Speicherung des Vertragstextes

5.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der Webseite www.franziska-spiess.com unter „AGB Soulevents“ einsehen. Das Dokument kann ausgedruckt und eingesehen werden.

5.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.

 

6 Zahlung der Kursgebühr

6.1. Der Teilnehmer bucht den Workshop schriftlich beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist auf einmal (Gesamtsumme) oder in zwei Raten zu entrichten. Die Zahlung an den Veranstalter (Franziska Spieß) wird über die gesonderte Vereinbarung schriftlich und individuell festgelegt. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise.

6.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.

6.3 Der Gesamtbetrag kann in zwei Raten bezahlt werden. Das SEPA- Lastschriftmandat wird durch Unterschrift des Teilnehmers bekräftigt und wirksam.

 

7 Rechte und Pflichten des Teilnehmers

7.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

7.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Workshop in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, evtl. Unterbringung und Verpflegung.

7.3. Die Teilnahme an Workshop setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten im Voraus zu besprechen. Bei dem Workshop/ der Masterclass/ dem Retreat handelt es sich um keinen Ersatz für psychische, psychosomatische oder etwaige therapeutische Behandlung.

7.4. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Workshops über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

7.5. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Workshops durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Event stellen. Der Austausch des Lehrers/ Dozenten berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

8. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

8.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Workshops. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

8.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Events abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Events nicht verändert werden.

8.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Workshops über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückerstattet. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt drei Personen.

8.4. Der Veranstalter behält sich vor das Event aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung des angekündigten Lehrers/ Dozenten, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Event übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Events gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

 

9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

9.1. Der Teilnehmer kann vor Eventbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen.

 

a) die Buchung kann immer innerhalb von 24 Stunden nach unserer Anmeldebestätigung kostenfrei storniert werden.

b) ab 3 Tage vor Termin: 90%

c) ab 7 Tage vor Termin: 75%

d) ab 14 Tage vor Termin: 50%

e) ab 21 Tage oder länger vor Termin: 25%

 

9.2. Eigens geleistete Kosten für An- und Abreise, etc., werden im Falle einer Absage durch uns nicht erstattet und sind auf eigenes Risiko zu tragen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

9.3. Bei wetter- oder coronabedingten Absagen, wird das Event zu 100% zurückerstattet.

 

10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände

10.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

10.2. Wird die Durchführung des Events durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

11 Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum . Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Events durch den Veranstalter.

11.2 Die in der Vertragsvereinbarung genannten Personen Susanna Saric und Franziska Spieß haften- egal aus welchem Rechtsgrund- für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz, insbesondere für Schäden, die nicht das Vertragsverhältnis selbst betreffen, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.

11.3 Die vorstehende Haftungsausschlusserklärung und Beschränkungen gelten nicht für die Fälle der verschuldungsunabhängigen Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen.

11.4 Soweit die Haftung der in der Nutzungsvereinbarung genannten Personen Susanna Saric und Franziska Spieß ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.5 Alle Produkte von Soul Beauty Concept Store sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, werden wir diese nur nach Prüfung und Rücksprache verwenden. In diesem Fall bitte die Makeup Artist vorher informieren. Die in der Vertragsvereinbarung genannten Personen Susanna Saric und Franziska Spieß übernehmen keine Haftung für allergische Reaktionen, die im Rahmen der Dienstleistung oder danach durch die verwendeten Produkte auftreten. Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.

12 Mängelansprüche

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um der Makeup Artist (Susanna Saric) die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.

 

13 Verhalten beim Event

13.1 Es ist dem Teilnehmer untersagt während des Events in den Räumlichkeiten des Workshops/ der Masterclass zu rauchen, alkoholische Getränke, Suchtmittel zu konsumieren. Weiters ist es dem Teilnehmer untersagt, Arzneimittel, die nicht dem persönlichen Gebrauch dienen, zu verwenden, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen.

13.2 Bei einem Verstoß (auch bei Verkauf jeglicher Arzneimittel oder ähnlichem) sind Susanna Saric und Franziska Spieß berechtigt die Vertragsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.

 

14 Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen

14.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Events zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.

14.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.

14.3 Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

 

15 Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.

 

16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1 Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

16.3 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gilt insbesondere gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

TIERKOMMUNIKATION, Owner-Animal- Coaching, AnimalHealing, energetischer & emotionaler Scan für Tiere

1 Geltungsbereich

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer individuellen Coaching-Dienstleistung (im folgenden „Coaching“).

1.2 Die Dienstleistung erfolgt in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber.

1.3 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Franziska Spieß und deren Kunden/ Coachees in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass Franziska Spieß diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 

2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch den Nutzer und Annahme durch Franziska Spieß zustande und wird zum vereinbarten Beginn wirksam.

 

3 Angebot, Annahme

3.1. Die Beschreibung des individuellen zugesandten Angebots stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar.

3.2. Die schriftliche Zusage und Bestätigung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.

 

4 Umfang und Ausführung des Coaching- Auftrags, Healings und Tierkommunikation

4.1. Die Dauer eines Coaching-Termins beträgt 1 Stunde bzw. 1,5 Stunden (1 Einheit), Abweichungen davon sind möglich.

4.2. Gesamtdauer des Coachings: Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Coaching eine Dauer in der Größenordnung von 2–8 (in Worten:

zwei bis acht) Monaten haben und die tatsächliche Dauer davon erheblich abweichen kann. Eine Beendigung des Coachings ist jederzeit

möglich.

4.3. Ort: Das Coaching findet in meinem Büro (Spöcker Straße 6, 76676 Graben-Neudorf), telefonisch oder via Skype/Zoom oder andere Telefonieanbieter bzw. an einem individuell vereinbarten Ort statt.

4.4. Beteiligte Personen: Die am Coaching beteiligten Personen sind der Auftraggeber und der Coach. Es gelten ferner die Vereinbarungen aus

§ 8 (Geheimhaltung und Datenschutz).

4.5. Eine Einheit Tierkommunikation beinhaltet drei individuelle Fragen des Halters und eine Abschlussfrage, was das Tier dem Besitzer noch mitteilen möchte.

4.5. AnimalHealing, energetischer & emotionaler Scan (AnimalReading) und Tierkommunikation finden über die Ferne statt. D.h. weder "Coach", noch "Coachee" noch das Tier des Coachees müssen anwesend sein.

 

5 Zahlung, Honorar

5.1. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt innerhalb der angegebenen Zahlfrist (auf der Rechnung ausgewiesenes Datum als Zahlziel).

ZAHLUNGSEMPFÄNGER: FRANZISKA SPIESS

BANKVERBINDUNG: SPARKASSE KALRLSRUHE;

BIC: KARSDE66XXX;

IBAN: DE 96 6605 0101 0108 3528 73

5.2 Der Gesamtbetrag kann in zwei, vier oder sechs Monatsraten bezahlt werden. Das SEPA- Lastschriftmandat wird durch Unterschrift des Teilnehmers in einer separaten Vertragsverein-barung bekräftigt und wirksam.

5.3. Bei mehreren Leistungen und einer Begleitung über mehrere Monate wird monatlich zum jeweiligen nächsten Monatsanfang eine Rechnung ausgestellt.

 

6. Rechte und Pflichten des Kunden/Tierbesitzers, Mitwirkungspflicht des Kunden/ Tierbesitzers

6.1. Der Kunde/Tierbesitzer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Kunde/Tierbesitzer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.

6.2. Die Teilnahme an einem Coaching oder Heilsession setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Kunde/Tierbesitzer in ärztlicher, psychotherapeutischer oder psychiatrische Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten im Voraus zu besprechen. Bei den Coaching(- Sessions) und Heilsesions handelt es sich um keinen Ersatz für psychische, psychosomatische oder etwaige therapeutische Behandlung.

6.3. Der Kunde/Tierbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass energetische und mediale Behandlungen und die Tierkommunikation keinen Arzt (Schulmedizin; Psychiater), keine medikamentöse Behandlung oder Psychotherapie bei einem Psychologen (kassenärztlich zugelassener Psychologe/ Psychotherapeut) ersetzen.

Es darf lediglich als Ergänzung verstanden werden. Die Behandlungen dienen nicht einer Diagnose von körperlichen Leiden.

6.4. Der Kunde/Tierbesitzer ist (an)gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Coaching(-Sessions) über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

6.5. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Coach alle für die Ausführung des Coachings notwendigen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und der Coach von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Coachings von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Coachs bekannt werden.

7. Rechte und Pflichten des Coaches, freie Tätigkeit

7.1. Der Coach ist in der Wahl des Leistungsortes frei. Der Coach kann bei Bedarf Firmenräume des Auftraggebers nutzen. Ist die Tätigkeit des Coachs an einem bestimmten Ort erforderlich, so ist der Coach bereit, an diesem Ort tätig zu werden.

7.2. Der Coach ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Der Coach wird sich jedoch bei der Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern oder sonstigen Projektmitarbeitern der Firma oder des Kunden der Firma zur Einhaltung von Terminen und dem vertragsgemäßen Abschluss des Projektes über die Arbeitszeit abstimmen.

7.3. Der Coach unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers.

 

8. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

8.1. Im Falle einer Absage eines Coaching-Termins durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung:

- Bis 2 Tage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

- innerhalb 2 Tage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Auftrageber Kosten in voller Höhe des Wertes der vereinbarten Coachingstunde.

8.2. Der Coach verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Terminänderungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und es werden alternative Termine mit dem Auftraggeber vereinbart.

 

 

9 Reisekosten und Spesen

9.1. Die voraussichtlich entstehenden Reisekosten werden bereits im Angebot schriftlich genannt.

9.2. Reisekosten und Spesen werden wie folgt erstattet: Regelung entfällt!

PKW je gefahrener Kilometer

0,30 Euro für jeweils die ersten 20 Kilometer und bei 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer

 

Werden keine Pauschalbeträge vereinbart, berechnet der Coach gegen Vorlage entsprechender Belege die tatsächlich entstandenen Kosten bei der Rechnungsstellung.

9.3. Alle in Absatz (2) genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

 

 

10 Geheimhaltung und Datenschutz

10.1 Der Coach verpflichtet sich, über alle bekanntgewordenen oder bekanntwerdenden persönlichen und beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Coach im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Vertrages hinaus.

10.2 Der Coach ist befugt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.

 

 

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

11.1. Der Coach haftet grundsätzlich für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Schäden.

11.2. Eine Haftung wird ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachweisbar geltend gemacht werden können. Generell ist die Haftung des Coachs auf solche unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.

 

 

12. Vertragsdauer

Diese Vereinbarung beginnt am Datum der Vertragsunterzeichnung und gilt für den Zeitraum des Coachings. Sie kann vom Auftraggeber und vom Coach jederzeit gekündigt werden. Dabei gilt nach § 2, Absatz 2, dass eine Abschluss-Sitzung stattfindet. Das beiderseitige Recht zur vorzeitigen außerordentlichen – auch fristlosen – Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Coach und der Auftraggeber werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Der Teilnehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eventuelle Regelungslücken.

14.3 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Es gilt insbesondere gegenüber Verbrauchern der gesetzliche Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt.

15.2. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Es gelten ausschließlich die in diesem Vertrag geschlossenen, schriftlichen Vereinbarungen.

15.3. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt wurden. Eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.

15.4. Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einverständlich und partnerschaftlich beizulegen.

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